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Hinweise zur Batterieentsorgung

Hinweise zur Batterieentsorgung und Erstattung

 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:



WICHTIGE INFORMATION FÜR ENDNUTZER

 

Gemäß EU-Verordnung 2019/1148 werden alle Säure-Batterien vor Versand im Hause befüllt und versiegelt. Wartungsfreie MF- und Gel-Batterien sind ebenfalls bereits befüllt und versiegelt. Ein Prüfen, Entnehmen oder Nachbefüllen mit Batteriesäure ist weder nötig noch möglich.

Batterien dürfen grundsätzlich nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endnutzer zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden (Packeta.de, 92467716, Schloßplatz 2, 08648 Bad Brambach) oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien an Endnutzer sind wir gemäß § 10 BattG zusätzlich verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Wir sind nach Pfanderhebung zur Erstattung des Pfandes verpflichtet, wenn Sie bei uns (Packeta.de, 92467716, Schloßplatz 2 , 08648 Bad Brambach) eine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Darüber hinaus sind wir zur Rückzahlung des Pfands verpflichtet, wenn Sie eine Fahrzeug-Altbatterie bei einem anderen Vertreiber von Fahrzeugbatterien, bei einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei einem Betreiber einer Behandlungseinrichtung für Altfahrzeuge nach der Altfahrzeug-Verordnung (Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen) abgegeben haben und uns einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, vorlegen. Sollten Sie zu den gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen zählen oder eine öffentliche Einrichtungen darstellen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die Fahrzeugbatterie unmittelbar bei Herstellern von Fahrzeugbatterien oder bei gewerblichen Altbatterieentsorgern zu entsorgen; in diesem Fall erhalten Sie auch nach Vorlage eines von diesen Stellen stammenden schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, das Pfand von uns zurück.



Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

 

Durchgekreuzte Abfalltonne = Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden



Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.